Unsere Stiftung
Weltweit leiden Menschen unter schwierigen Umständen, selbst in der Schweiz.
Dies kann vieles betreffen: mangelnde Gesundheitsversorgung, fehlende Bildungsangebote, geringe Einkommen, unzureichende Wasserversorgung, gefährdetes Überleben der Gemeinschaft, Folgen von Konflikten, Klimaveränderungen, Umweltkatastrophen und anderes mehr.
In der Schweiz kann es herausfordernd sein, im Alter den Lebensunterhalt bestreiten zu müssen oder als Alleinerziehende die Zahnarztrechnung zu bezahlen und den Kindern das Ferienlager zu finanzieren.
Die Fondation Lory-Henchoz will beitragen, diese Not zu lindern. Keine Scheu, melden Sie sich mit Ihrem Anliegen!



Der Gründer und seine Frau

Ernest Lory und Thérèse Henchoz schenken ihr Mitgefühl.
Ernest Lory führte ein Geschäft für Feuerwerk und Spielwaren. Er reiste viel und suchte nach Spielsachen, die Kinder glücklich machen. Ernest heiratete Thérèse Julie Henchoz im Jahr 1932. Die beiden lebten und arbeiteten viele Jahre in Genf, engagierten sich schon damals für das Wohl blinder Menschen. Ihre Ehe blieb kinderlos. So gründeten sie für ihren Nachlass eine Stiftung, welche Bedürftigen in der Schweiz und in Entwicklungsländern eine Chance im Leben geben soll.

Dieses Aquarell einer Ansicht der Savoyer Alpen malte der Vater von Thérèse Julie in seiner Freizeit. Amédée Louis Henchoz war Architekt und realisierte in Genf um 1910 verschiedene imposante Wohnhäuser im Stil des Jugendstils; zwei davon bilden heute unser Stiftungsvermögen.
STIFTUNGSZWECK

Wir haben die Schweiz und sich entwickelnde Länder im Blick.
Viele Kinder und Erwachsene in der Schweiz und in weniger entwickelten Gebieten der Welt haben Hilfe nötig. Ihre Not kann unterschiedlichster Art sein. Ebenso die Unterstützung, die es braucht. Gemäss der Gründungsurkunde der Fondation Ernest Lory-Henchoz ist dies unser Stiftungszweck:
Die Fondation will humanitären und sozialen Zwecken dienen, der individuellen Unterstützung von Personen, die sich in Not befinden und deren Gesundheit schwer geschädigt ist, durch Beteiligung an den Kosten für medizinische Versorgung, Krankenhausaufenthalt oder Rekonvaleszenz; der Unterstützung von Katastrophenopfern; der Unterstützung von Sozialwerken sowie der technischen Hilfe für Entwicklungsländer.



ANTRAG EINREICHEN

Gerne vertiefen wir uns in Ihren Antrag.
Dreimal im Jahr entscheidet der Stiftungsrat aufgrund der eingereichten Anträge über die finanzielle Unterstützung von Einzelpersonen und die Finanzierung von Projekten in der Schweiz und in Entwicklungsgebieten im Rahmen des Stiftungszwecks.
So gehen Sie vor: Klicken Sie unten auf das für Sie passende Feld. Sie werden aufgefordert, Ihre E-Mail-Adresse mit einem Passwort zu registrieren. Sobald diese Angaben von Ihnen vorliegen, erhalten Sie ein E-Mail und damit Zugang zum Antragsformular. Sie können Ihren Antrag mehrmals ändern, bzw. mit Dokumenten ergänzen und schliesslich definitiv einreichen. Der Entscheid des Stiftungsrates wird Ihnen per Mail mitgeteilt. Dies kann bis zu vier Monate dauern.

Antrag Auf Finanzierung
von Hilfsprojekten in der Schweiz oder in Entwicklungsgebieten
ZumAntragsformular

Kontakt

FONDATION
ERNEST LORY-HENCHOZ
Boulevard Helvétique 31
1204 Genf
E: demandes@fondation-lory-henchoz.ch
T: 022 735 90 87
Bitte beachten Sie, dass wir telefonisch keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung Ihres Antrags geben können.